V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001
16.8 Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren
Die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen-Anhalt ist vom Landesbeauftragten im III. (S. 107) und IV. Tätigkeitsbericht (S. 102 f) positiv
gewertet worden. Im Jahresbericht 1999 der sozialen Dienste der Justiz (JMBl. LSA Nr. 17/2000) wird noch ein ständiger Anstieg erfolgreich durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren registriert.
Leider ist diese datenschutzfreundliche Praxis durch das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 20. Dezember 1999 eingeschränkt worden.
Während bisher der Täter-Opfer-Ausgleich nur durchgeführt werden konnte, wenn Täter und Opfer mit der Durchführung einverstanden waren, kommt es nunmehr auf die Mitwirkungsbereitschaft des Täters gar nicht mehr an, auf den Willen des Opfers nur bei ausdrücklicher Ablehnung.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte zuvor noch in ihrer Entschließung vom 7./8. Oktober 1999 (Anlage 7) festgehalten, daß Rechtsfriede und Toleranz sowie die Achtung und wirksame Unterstützung von Opfern nur verwirklicht werden können, wenn die Strafverfolgungsbehörden bei Datenübermittlungen an Schlichtungsstellen den Willen und die Eigenverantwortung der Opfer uneingeschränkt respektieren. Maßgeblich für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich sei aber auch die Sicht des Beschuldigten, die daher nicht völlig außer Betracht bleiben könne.
Bedauerlicherweise ist der Gesetzgeber diesem berechtigten datenschutzrechtlichen Anliegen nicht gefolgt. Man wird nun abwarten müssen, ob sich das Verfahren im neuen Gewande so erfolgreich erweist, wie die alte Regelung in unserem Bundesland.