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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

18.4 Auskunft über den Werdegang des „verlorenen” Sohnes

Die Eltern eines Jungen, der den Kontakt mit ihnen abgebrochen hatte, baten das Jugendamt um Auskunft. Das Jugendamt, daß den Jugendlichen eine Zeitlang ihm Rahmen einer Maßnahme der Hilfe zur Erziehung betreut hatte, lehnte Auskünfte mit dem Hinweis auf die „Verletzung des Datenschutzes” ab.

Der Landesbeauftragte, an den sich die Eltern wandten, mußte sie darauf hinweisen, daß der Sohn mit Vollendung des 18. Lebensjahres volljährig geworden war und damit ausschließlich allein bestimmt, mit wem er Kontakt pflegen und welche Rechtsgeschäfte er tätigen will. Diese Tatsache war den Eltern so nicht bewußt.

Der Landesbeauftragte schlug als praktische Lösung vor, dem jungen Erwachsenen Post im verschlossenen Umschlag über das Jugendamt zukommen zu lassen. Dann kann er selbst entscheiden, ob und wann er sich mit seinen Eltern in Verbindung setzen will.