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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

18.5 Fehlbelegungsprüfungen in Krankenhäusern

Bereits im IV. Tätigkeitsbericht (S. 117) hat sich der Landesbeauftragte mit der Problematik der Kontrolle der Krankenhäuser durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) im Zusammenhang mit Fehlbelegungsprüfungen eingehend auseinandergesetzt.

Im jetzigen Berichtszeitraum schlossen die Krankenkassen mit dem Dachverband der Leistungserbringer eine Vereinbarung ab, wie im Streitfall das Verfahren zur Einigung der Vertragsparteien vor einer einzurichtenden Konfliktstelle ausgestaltet werden sollte.

Datenschutzrechtlich bedenklich war dabei die vorgesehene Regelung, daß die Patientenunterlagen in 20facher Ausfertigung der Konfliktstelle vorgelegt werden sollten. Eine Anonymisierung der Krankenunterlagen war nicht vorgesehen. Die Beschaffung einer Einwilligung der Patienten erschien in diesem Zusammenhang wenig praktikabel, auch dürfte dieses Verfahren die ehemaligen Patienten kaum interessieren.

Aufgrund der Intervention des Landesbeauftragten änderten die Vertragsparteien den Vertrag derart, daß nunmehr nur noch anonymisierte Daten der Konfliktstelle vorgelegt werden.