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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

2. Der Landesbeauftragte

2.1    Tätigkeit im Berichtszeitraum

Die im letzten Tätigkeitsbericht (S. 3) festgestellte Stabilisierung der Geschäftseingänge hat im Berichtszeitraum leider nicht angehalten. 1999 gab es bereits wieder 3311 schriftliche Eingänge, im Jahr 2000 waren es 3.226. 1999 sind dazu 653, im Jahr 2000 649 schriftliche Stellungnahmen erarbeitet worden. Die Zahl der fernmündlichen Anfragen durch öffentliche und private Stellen liegt unverändert bei 750 bis 800 pro Jahr. Leicht rückläufig sind die Zahlen der persönlichen Anfragen und Vorsprachen der Bürger in der Behörde des Landesbeauftragten (ca. 20 bis 25 im Jahr) und die Zahl der Bürgereingaben (ca. 140 bis 150 pro Jahr).

Rückläufig ist erfreulicherweise die Zahl der formellen Beanstandungen (1) nach § 24 DSG-LSA, in etwa 20 weiteren Fällen hat der Landesbeauftragte von einer Beanstandung absehen können. Dies könnte die Beobachtung aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum bestätigen, daß aufgrund der zunehmend verbesserten Aus- und Fortbildung in den öffentlichen Stellen des Landes der Umgang mit den personenbezogenen Daten der Bürger sicherer geworden ist.

Gleichbleibend hoch sind der Bedarf an Besprechungen und die Bitten um Beratungen vor Ort bei den öffentlichen Stellen des Landes. Dabei verteilen sich die Probleme etwa zu gleichen Teilen auf den materiell-rechtlichen und den technisch-organisatorischen Beratungsbereich. Die nachfolgenden Beiträge sollen dazu einen repräsentativen Überblick geben. Die Entwicklung der automatisierten Datenverarbeitung und die besonderen Probleme der Datensicherheit - auch als Folge der zunehmenden Vernetzung - sind in diesem Bericht schwerpunktmäßig unter den Ziffern 6 und 11 abgehandelt

Fortgesetzt wurden im Berichtszeitraum die ohne besonderen Anlaß vorgenommenen Querschnittskontrollen bei den Ausländer- und Meldebehörden sowie bei den personalaktenführenden Stellen im Lande.

Erstmals wurden im Lande zwei Justizvollzugsanstalten geprüft und Prüfungen im Bereich des Gesundheitswesens wieder aufgenommen. Abgeschlossen wurden die Querschnittskontrollen bei den kriminalaktenführenden Behörden der Polizei.

Trotz vollständiger personeller Besetzung konnte wegen längerdauernder zahlreicher Ausfälle durch Krankheit die Zahl der insgesamt vorgesehenen Kontrollen nicht eingehalten werden.

Auch im Berichtszeitraum unverändert hoch blieb die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, gleichermaßen als Lehrende und Lernende.

Leider hat der Landesbeauftragte zum März 2001 eine Referatsleiterin durch Wechsel in den Geschäftsbereich des Ministers des Innern verloren, erfreulicherweise aber nach einem Auswahlverfahren auch einen qualifizierten Bewerber wieder aus diesem Geschäftsbereich für die Tätigkeit beim Landesbeauftragten gewinnen können.

Die aktuelle Aufgabenzuweisung in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten ergibt sich aus dem anliegenden Organigramm (Anlage 1).