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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

2.2 Zusammenarbeit mit anderen Aufsichts- und Kontrollinstitutionen

Unverändert gut ist die Zusammenarbeit mit dem Landtag im parlamentarischen Bereich. Zahlreiche Anfragen zu Beratungen und Informationen aus den Fraktionen des Landtages hat der Landesbeauftragte gerne aufgegriffen. Ebenso häufig waren Einladungen der Fachausschüsse des Landtages im Zusammenhang mit der Beratung von Gesetzentwürfen und Petitionen mit datenschutzspezifischem Bezug.

Eine kontroverse Sachdiskussion gab es im Verlauf des letzten Berichtsjahres zur Abgrenzung personalrechtlicher Befugnisse zwischen der Landtagsverwaltung und dem Landtagspräsidenten einerseits und dem Landesbeauftragten andererseits (§ 21 Abs. 3 Satz 3 DSG-LSA). Ein dazu erstelltes Rechtsgutachten durch ein Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und ein externes Rechtsgutachten führten nicht zu einer einvernehmlichen Rechtsauffassung. Die im Mai 2001 vorgesehenen parlamentarischen Beratungen zur Novellierung des DSG-LSA aus Anlaß der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie sollen auch dazu genutzt werden, im Landtag die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie vorgeschriebene völlige Unabhängigkeit des Landesbeauftragten zu erörtern.

Eine gute und sachorientierte Zusammenarbeit gab es im Berichtszeitraum mit den anderen Obersten Landesbehörden. Hervorzuheben ist die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem seitens der Landesregierung für den Datenschutz verantwortlichen Ministerium des Innern. Trotz sachlicher Differenzen in der Bewertung rechtlicher Regelungen (zuletzt bei der Novellierung des SOG LSA) und einzelner Feststellungen in den Kontrollberichten überwiegen die praxisbezogenen guten datenschutzrechtlichen Lösungen. Bewährt hat sich diese sachorientierte Zusammenarbeit und die Abstimmung der gegenseitigen Schwerpunkte auch wieder bei der im Frühjahr 2001 anstehenden Novellierung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG-LSA).

Erfolgreich und hilfreich für die Arbeit im Lande Sachsen-Anhalt ist auch die dem Landesbeauftragten obliegende Zusammenarbeit mit den datenschutzrechtlichen Kontrollinstitutionen im nationalen und internationalen Bereich. Die enge Abstimmung und sachorientierte Diskussion in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und in ihren Arbeitskreisen sind für einen effektiven Datenschutz in Sachsen-Anhalt und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den Bundesländern und dem Bund auf diesem Gebiet unentbehrlich.

Der Landesbeauftragte hat deshalb auch im Berichtszeitraum an einer europäischen und zwei internationalen Datenschutzkonferenzen teilgenommen, in einem Fall als Referent.

Die ihm seit Oktober 1998 seitens des Bundesrates übertragene Aufgabe als zweiter unabhängiger deutscher Vertreter in der Gemeinsamen Kontrollinstanz für EUROPOL nimmt der Landesbeauftragte im Nebenamt wahr. Seit Oktober 2000 ist er stellvertretender Vorsitzender dieses Gremiums.