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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

2.3.3 E-Mail-Adresse des Landesbeauftragten

Der Landesbeauftragte verkennt nicht die zunehmende Bedeutung der Elektronischen Post (E-Mail) für einen Informationsaustausch in Wirtschaft und Verwaltung. Gleichwohl stellt er z.Zt. seine E-Mail-Adresse nicht (mehr) für die öffentliche Kommunikation zur Verfügung. Das hat gewichtige Gründe:

Mehrfach, zuletzt im IV. Tätigkeitsbericht (S. 50 f), wies der Landesbeauftragte auf spezifische Sicherheitsrisiken der E-Mail-Nutzung hin. Er bat deshalb seine Kommunikationspartner, eine Versendung per E-Mail nur vorzusehen, wenn der Inhalt der Schreiben als nicht besonders schutzwürdig oder als für den Empfänger nicht wichtig anzusehen ist. Denn nach wie vor gilt, daß E-Mails ihren bestimmungsmäßigen Empfänger nicht stets erreichen, ihr Inhalt durch Dritte verfälscht werden und einer Vielzahl Unbefugter zur Kenntnis gelangen kann.

Trotzdem erreichten den Landesbeauftragten immer wieder E-Mails mit besonders sensiblem Inhalt und unverschlüsselt.

Bis auf weiteres soll deshalb durch die Zurückhaltung bei der Bekanntgabe der E-Mail-Adresse vermieden werden, daß Bürger ihre Anliegen, die neben sensiblen persönlichen Daten auch sicherheitsrelevante, brisante Vorgänge bei öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt enthalten können, per E-Mail übermitteln.

Erst wenn neue Verfahren die einfache und sichere Versendung von E-Mails für jeden Nutzer des Internets möglich machen, kann diese Form der Kommunikation uneingeschränkt freigegeben werden.

Ein entsprechender Hinweis des Landesbeauftragten findet sich auch auf seiner Homepage.