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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

23. Wahlen

23.1    Mitteilung der Anschriften zugelassener Wahlvorschläge und der gewählten Mandatsträger zu Kommunalwahlen

Ein Bildungswerk im Land Sachsen-Anhalt, das im Vorfeld von Kommunalwahlen Seminare für spätere Mandatsträger anbietet, wünschte von einem Einwohnermeldeamt die Herausgabe der Namen und Anschriften aller zugelassener Wahlkandidaten und der (später) gewählten Mandatsträger. Die personenbezogenen Daten wollte das Bildungswerk dazu benutzen, die Betroffenen zu kommunalen Bildungsveranstaltungen einzuladen bzw. mit Informationsmaterial zu versorgen. Die Verwaltungsgemeinschaft kam dem Wunsch nicht nach und verwies auf die fehlende Rechtsgrundlage bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten der Betroffenen.

Der Landesbeauftragte hat den Sachverhalt wie folgt beurteilt:

Die speziellen Rechtsgrundlagen zum Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten bei Kommunalwahlen finden sich im Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) und der Kommunalwahlordnung (KWO LSA). Ein wichtiger Garant für die Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist zudem das Prinzip der Zweckbindung.

Der Wahlkandidat darf danach darauf vertrauen, daß seine für die Kommunalwahl zur Verfügung gestellten und rechtlich zulässig erhobenen Daten nicht  ohne Rechtsgrundlage zweckentfremdet werden.

Für die vom Bildungswerk gewünschte Liste der Namen und Anschriften enthält das KWG LSA keine Übermittlungsgrundlage. Die Wahlkandidaten haben zudem einen Anspruch darauf, nach Abschluß der Wahl und außerhalb der eigentlichen Wahlabläufe (vgl. § 28 und § 42 KWG LSA) nicht in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

Der Landesbeauftragte hat deshalb zur praktischen und datenschutzgerechten Lösung das sog. Adreßmittlungsverfahren vorgeschlagen. Das Bildungswerk

leitet der Verwaltungsgemeinschaft frankierte Briefumschläge mit dem zu versendenden Material für die Mandatsträger zu und die Verwaltungsgemeinschaft versieht die Umschläge mit den ihr vorliegenden Adressen. Dann können die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie mit dem Bildungswerk Kontakt aufnehmen wollen.