V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001
4.2 12.000 falsche Auskünfte aus dem Melderegister
Der Tagespresse mußte der Landesbeauftragte entnehmen, daß in einem Landkreis ein im Rahmen einer Verkehrssicherheitsaktion vorgesehener persönlicher Brief des Innenministers, der eigentlich an junge Autofahrer gerichtet war, an 6 bis 14jährige Kinder verschickt worden war. In dem Brief wurde davor gewarnt, nach Partys angetrunken Auto zu fahren.
Ursache der teuren und peinlichen Panne war die fehlerhafte Gruppenauskunft eines Meldeamtes.
Keinen Zweifel gab es in diesem Fall am für eine Gruppenauskunft erforderlichen öffentlichen Interesse. Allerdings, so ergab die Prüfung des Auswahlverfahrens, fehlte ein gutes Qualitätssicherungsmanagement. Bei einer so großen Zahl Betroffener waren hohe Ansprüche an die richtige Eingabe der Daten des betroffenen Personenkreises in die automatisierte Auswertung zu stellen und eine entsprechende Zwischenkontrolle durch Ausdruck vorzunehmen. Diese Prüfung unterblieb. So wurde nicht bemerkt, daß die zur Selektion eingegebenen Geburtsdaten falsch waren.
Nach der Intervention des Landesbeauftragten wurde in der Stadtverwaltung sofort eine entsprechende Dienstanweisung erlassen. Wird diese beachtet, sollte sich eine solche Panne zukünftig nicht wiederholen.