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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

5.3 EUROPOL

Der Landesbeauftragte greift seine Berichterstattung zu EUROPOL (zuletzt IV. Tätigkeitsbericht, S. 19 ff) wieder auf. Das Europäische Polizeiamt hat seine Tätigkeit offiziell zum 01. Juli 1999 aufgenommen. Die Behörde wird für fünf Jahre von dem Deutschen Jürgen Storbeck geleitet, der bereits Koordinator der Vorläuferinstitution EDU war.

Die von den unabhängigen Mitgliedern der Gemeinsamen Kontrollinstanz festgelegte eigene Geschäftsordnung vom 22. April 1999 ist zwischenzeitlich durch den Rat der EU-Länder ratifiziert worden und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft 1999 abgedruckt (Info-Nr. 1999/C 149/01). Die Geschäftsordnung regelt in den Artikeln 11 ff auch das Verfahren im Beschwerdeausschuß zu den rechtskräftigen Entscheidungen. Bislang liegen keine Beschwerden betroffener Bürger vor.

Als derzeit wichtigstes Standbein bei der Arbeit von EUROPOL haben sich erneut die in einem Büro bei EUROPOL angegliederten - nicht eingegliederten - Verbindungsbeamten aus den nationalen Stellen der Mitgliedsländer erwiesen. Über sie erfolgt der Informationsaustausch in aktuellen Fahndungs- und Ermittlungsfällen, weil das als umfassende Datensammlung vorgesehene automatisiert geführte Informationssystem (Art. 7 EUROPOL-Übereinkommen) bis heute nicht einsatzfähig ist. Zur Zeit wird ein vorläufiges System aufgebaut, das noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen soll.

Die Behörde hat inzwischen im zweistelligen Bereich automatisiert geführte Analysedateien (Art. 10 EUROPOL-Übereinkommen) zur Auswertung eingerichtet. Die Informationen und personenbezogenen Daten zur Verarbeitung werden direkt über die nationalen Stellen aus den Mitgliedsländern angeliefert und von Analyseteams aufgearbeitet. Die inzwischen abgeschlossenen ersten Analysen werden hinsichtlich der Qualität ihrer Ergebnisse unterschiedlich beurteilt.

Ein weiterer Schwerpunkt der EUROPOL-Tätigkeiten liegt z.Zt. beim Aufbau der Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Drittstellen. Die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) hat in bisher acht Fällen Stellungnahmen zu den von EUROPOL geplanten Verhandlungen abgegeben. Zusätzlich erstellt die GKI datenschutzrechtliche Voten zu den Errichtungsanordnungen für die Analysedateien. Im November 2000 hat sie eine erste datenschutzrechtliche Kontrolle bei EUROPOL durchgeführt. Die Ergebnisse werden z.Zt. ausgewertet und mit EUROPOL diskutiert.