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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

6. Entwicklung der automatisierten Datenverarbeitung

6.1    Automatisierte Datenverarbeitung in der Landesverwaltung

Seit seinem I. Tätigkeitsbericht im März 1993 gibt der Landesbeauftragte in kurzer Form einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) aus datenschutzrechtlicher Sicht. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Gefährdungspotential neuer IuK-Technologien für das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger zu. Deshalb sind gerade beim Einsatz modernster IuK durch die Landesverwaltung, bei dem in vielfältiger Weise personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen (§ 1 DSG-LSA).

Lagen in der ersten Hälfte der 90er Jahre die Problembereiche bei der Ausrüstung und Ausstattung der Landesverwaltung mit PC-Technik, dem Beginn einer lokalen Vernetzung in den Behörden und der Schaffung der Grundlagen für den

Aufbau eines Landesnetzes, so haben sich die Schwerpunkte zum Übergang ins Zeitalter der „globalen Informationsgesellschaft” und des „Internets” für die Landesverwaltung und damit auch für den Landesbeauftragten wesentlich geändert. Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist das Projekt TESTA Deutschland (vgl. IV. Tätigkeitsbericht, S. 23 f), an dem auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt ist. TESTA Deutschland ist ein bundesweites Intranet für die öffentliche Verwaltung in Deutschland mit der Möglichkeit eines länderübergreifenden Zugriffs im Rahmen der EU. Ziel dieses europäischen Projektes ist letztendlich die Vernetzung von Standorten der öffentlichen Verwaltung aller EU-Länder (vgl. die folgende Ziff. 6.4).

Zukünftig werden sich die Landesverwaltung, aber auch die Städte und Gemeinden, verstärkt Fragestellungen und Konzepten zum sog „Electronic Government” (kurz auch e-government) zuwenden. Vorbereitungen laufen hierzu allerorten, und heute sind neben dem Land Sachsen-Anhalt und vielen Landesbehörden auch die Landkreise, viele Städte und Gemeinden mit einer Homepage im Internet vertreten. Mit dieser „Serviceorientierung” der Verwaltung soll neben dem bereits bestehenden Informationsangebot die Nutzung der modernen Kommunikationstechnologien durch aktive Interaktionsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürgern über das Internet zur Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen der Behörden wesentlich erweitert werden.

Aber nur Serviceangebote der Verwaltung, die dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht werden, nützen den Bürgerinnen und Bürgern letztendlich. Deshalb hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine Arbeitsgruppe im Oktober 1999 beauftragt, sich mit dieser Form der Modernisierung der Verwaltung zu befassen. Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe verabschiedete die Konferenz am 12./13.10.2000 eine Entschließung, in der grundsätzliche Empfehlungen zum Datenschutz für eine serviceorientierte Verwaltung gegeben wurden (Anlage 19). Ausführlich sind die Ergebnisse und Wertungen der Arbeitsgruppe in der Broschüre „Vom Bürgerbüro zum Internet - Empfehlungen zum Datenschutz für eine serviceorientierte Verwaltung” dargestellt. Diese ist vom Landesbeauftragten in alle Bereiche der Landes- und Kommunalverwaltung verteilt worden und kann natürlich auch von den Bürgerinnen und Bürgern abgefordert werden.

Zuletzt hat der Landesbeauftragte in seinem IV. Tätigkeitsbericht (S. 21 ff) auf die wesentlichen Aspekte und die Entwicklung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnik in Sachsen-Anhalt hingewiesen. Mittlerweile verfügt das Land über eine moderne Kommunikationsinfrastruktur, die sich auf der Basis des ITN-LSA entwickelt hat und die heute für die Landesverwaltung die Möglichkeit bietet, unter Nutzung der Internetdienste (wie z.B. WWW, E-Mail, NNTP (NEWS), FTP) sowohl im internen Verwaltungsnetz des Landes (Intranet), im TESTA-Deutschland-Netz als auch im Internet zu arbeiten bzw. zu kommunizieren.

Im aktuellen Berichtszeitraum hat die Landesverwaltung große Anstrengungen bei der Ausstattung der Mitarbeiterarbeitsplätze mit Informations- und Kommunikationstechnik, bei der Schaffung einer modernen Kommunikationsinfrastruktur in den Behörden und beim weiteren Um- bzw. Ausbau des ITN-LSA unternommen. Hervorzuheben ist das Konzept zur Inbetriebnahme weiterer neuer leistungsfähiger Netzknotentechnik (Einsatz von dynamischen Bandbreitenmultiplexern - dBBM) bei gleichzeitiger Integration der Sprachkommunikation sowie der Aufbau eines sog. Backbone-Bereiches. Die Erneuerung der Netzknotentechnik in Verbindung mit der Umstellung auf ein dynamisches Routingkonzept im Backbone-Bereich des ITN-LSA soll voraussichtlich bis Ende 2002 abgeschlossen werden.

Neben dem ITN-LSA bestehen nunmehr zwei weitere virtuelle Netze: das Telekommunikation-Sondernetz der Polizei für Telefonie (TKSoNe-Pol) und das Telekommunikation-Netz der Landesverwaltung für Telefonie (TK-Verw.). Das zuständige Ministerium des Innern als Netzbetreiber benutzt deshalb auch die Bezeichnung "Corporate Network der Polizei und der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt" (CNPV LSA).

Das Konzept der Trennung von Sprach- und Datenverkehr durch getrennte Bussysteme in den dBBM und die Übertragung in getrennten Basiskanälen (sog. B?Kanälen) klingt plausibel. Das für die Sicherheit im CNPV LSA verantwortliche übergeordnete Managementsystem der dBBM-Netzknoten erkennt nach Aussage des Ministeriums des Innern eventuelle Manipulationen an den dBBM und verwirft diese durch die eigene, zentrale Konfiguration. Eine Überprüfung dieser Mechanismen und deren Implementierung muß im Rahmen der anstehenden Erstellung eines Sicherheitskonzepts für das ITN-LSA durch das zuständige Ministerium des Innern mit in Erwägung gezogen werden.

Der 6. Gesamtplan der Informationstechnik - 2000, den das Ministerium des Innern jährlich auf der Grundlage der Ressortpläne erstellt, beziffert die Anzahl der an das ITN-LSA angeschlossenen Behörden und Dienststellen mittlerweile auf über 400. Die Anzahl der Arbeitsplatz-PC in den Ressorts und deren nachgeordneten Einrichtungen hat sich gegenüber 1999 (17.754) auf 20.552 Ende des Jahres 2000 erhöht. Damit sind die Ausstattung der obersten Landesbehörden mit PC-Technik und ihre ausreichende Vernetzung im wesentlichen abgeschlossen. In 9 von 11 Obersten Landesbehörden wird ein PC-Ausstattungsgrad zwischen 90 und 100 % erreicht. Lediglich das Kultusministerium und das Ministerium der Justiz liegen erst bei ca. 80 %. Bei 8 von 11 Obersten Landesbehörden liegt der Vernetzungsgrad bei 100 %. Nur das Ministerium des Innern, das Ministerium der Justiz mit jeweils ca. 80 % und der Landesrechnungshof mit ca. 40 % Vernetzungsgrad haben noch Nachholbedarf.