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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

6.2 Das IT-Leitbild der Landesregierung

Die Landesregierung hat im zurückliegenden Berichtszeitraum einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die konzeptionelle Gestaltung zur zukünftigen Entwicklung des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung gelegt.

Ausgangspunkt dieser Aktivitäten bildete das im Auftrag des Ministerium des  Innern erstellte Gutachten zur „Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Informationstechnik im Land Sachsen-Anhalt” vom 31.3.1999. Die Untersuchung umfaßte die großen Infrastruktureinrichtungen der Informationstechnik der Ressorts Inneres, Finanzen, Justiz und Landwirtschaft. Nach Auswertung dieses Gutachtens erfolgte durch die Landesregierung die Bildung einer Projektorganisation mit einer Steuerungsgruppe auf der Ebene der Staatssekretäre sowie die Einsetzung einer Projektgruppe KIT LSA („Konzeption für die Informations- und Kommunikationstechnik des Landes Sachsen-Anhalt”). Das durch die Projektgruppe KIT LSA erarbeitete IT-Leitbild LSA wurde am 20.03.2000 durch die Steuerungsgruppe verabschiedet und veröffentlicht.

Als ein Ziel soll bei der Bereitstellung von Diensten zur umfassenden Kommunikation, Kooperation und Information die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und die Integrität der Information gewährleistet werden.

Inwieweit der Begriff „Information” auch die personenbezogenen Informationen über die Bürgerinnen und Bürger einschließt und damit auch der im Grundgesetz geschützte und zusätzlich in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Schutz des Persönlichkeitsrechts gewährleistet wird, ist dem IT-Leitbild nicht weiter zu entnehmen.

Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datensparsamkeit, der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit sowie die Realisierung wirksamer Maßnahmen der Datensicherheit erachtet der Landesbeauftragte als unabdingbare Voraussetzung auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Die Erwähnung des Datenschutzes im IT-Leitbild hätte hier ein Zeichen setzen können.

Wiederholt hat der Landesbeauftragte in den zurückliegenden Jahren auf Defizite beim Datenschutz und bei der Datensicherheit hingewiesen. Regelungsbedarf bzw. Nachholbedarf sieht er bei zentralen Themen wie:

-    dem Sicherheitskonzept für das Landesnetz (ITN-LSA),

-    dem Projekt TESTA-Deutschland,

-    der Neufassung der IT-Grundsätze für die Landesverwaltung,

-    der einheitlichen Regelung zur Nutzung des E-Mail-Dienstes,

-    dem Aufbau eines zentralen Verzeichnisdienstes einschließlich der Public Key Infrastruktur (PKI) des Landes sowie der zukünftigen Anwendungen beim e-government.

Der Rechtsverantwortung der Obersten Landesbehörden nach § 14 Abs. 1 DSG-LSA kommt gerade bei der Planung und Einrichtung landesweiter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. bei der umfassenden Vernetzung zur Schaffung landes- bzw. weltweiter Kommunikationsbeziehungen eine Schlüsselrolle zu.

Im Rahmen der Erfüllung eigener Aufgaben trifft diese Verantwortung nach § 14 Abs. 1 DSG-LSA auch die Gemeinden und Landkreise