V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001
7. Finanzwesen
7.1 Änderung der Abgabenordnung
Der Landesbeauftragte hat in seinen bisherigen Tätigkeitsberichten (zuletzt IV. Tätigkeitsbericht, S. 28 f) stets auf die Erforderlichkeit von datenschutzrechtlichen Verbesserungen in der Abgabenordnung (AO) hingewiesen.
Die bisher über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten vorhandenen Regelungen in der AO erfassen nicht alle datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalte, wie z.B. die Frage des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts, des Berichtigungsanspruchs, des Löschungsanspruchs, des Anspruches auf Sperrung von Daten und auf Schadenersatz bei datenschutzrechtlichen Verstößen.
Die Bemühungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder scheiterten aber bisher an der mangelnden Bereitschaft der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu datenschutzrechtlichen Verbesserungen.
In dieser Hinsicht scheint sich nun ein Sinneswandel anzubahnen. Nach entsprechenden Signalen aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die wünschenswerten und notwendigen Änderungen der Abgabenordnung in einem gemeinsamen Schreiben an das BMF zusammengestellt. Dieses Schreiben soll bei den vorgesehenen Gesprächen mit dem BMF als Gesprächsgrundlage dienen.
Der Landesbeauftragte erwartet zur gebotenen Novellierung der Abgabenordnung auch eine entsprechende Unterstützung durch die Landesregierung.