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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

8.1 Ausgewählte Forschungsprojekte

1. Erfassung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen:

    Für die Durchführung dieses Forschungsvorhabens benötigte ein Professor aus den Niederlanden personenbezogene Daten und wandte sich mit seinem Anliegen an das zuständige Ministerium. Das Ministerium bat den Landesbeauftragten um datenschutzrechtliche Bewertung, mit dem Hinweis, man halte eine Datenübermittlung für unzulässig, da der Professor die Daten in die Niederlande übermittelt haben wollte.

    Der Landesbeauftragte bestätigte die Einschätzung des Ministeriums und verwies auf § 13 DSG-LSA. Hiernach ist eine Datenübermittlung ins Ausland nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig, die aber lagen nicht vor.

2. PISA-Studie der OECD:

    Die in mehreren europäischen Ländern durchgeführte Studie sah vor, auch an verschiedenen Schulen in der Bundesrepublik Daten bei Schülern und Eltern zu erheben. Einerseits mußte bedacht werden, daß Eltern ihre Einwilligung zu den bei ihnen selbst abgefragten Daten erteilen, andererseits sollten sie ihre Einwilligung für die Befragung ihrer Kinder in den Schulen erteilen. Hierbei mußte berücksichtigt werden, daß Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Alter ein eigenständiges Zustimmungsrecht (je nach Einsichtsfähigkeit) haben.

    Die Datenschutzbeauftragten der Länder konnten ihre Forderungen durchsetzen, daß das den Schülerinnen und Schülern zustehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung in die Studie aufgenommen wurde. Schülerinnen und Schüler können ihre eigenen personenbezogenen Daten preisgeben (wenn die Eltern eingewilligt haben) aber auch ihre Daten verweigern, obwohl die Eltern eingewilligt haben.

3. Medizinische Netzwerke:

    Der Arbeitskreis Wissenschaft und Forschung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich auch mit den neuen Medizinischen Netzwerken zu befassen. Diese sollen künftig Datenbanken über verschiedene Erkrankungen miteinander verbinden. Die personenbezogenen Daten der Betroffenen sind innerhalb einer Datenbank durch technisch organisatorische Maßnahmen geschützt und stehen nur den behandelnden Ärzten zur Verfügung. Gleichwohl soll unter bestimmten Voraussetzungen auch anderen Ärzten der Zugang zu den personenbezogenen Daten ermöglicht werden (z.B. bei Einwilligung des Patienten). Da dieser Komplex sehr umfangreich ist, konnte er bisher nicht abschließend behandelt werden. Die Landesbeauftragten  haben als vorbereitende Maßnahme eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den weiteren speziellen Problemen befaßt.

Des weiteren wurden folgende Forschungsprojekte/Studien in Sachsen-Anhalt datenschutzrechtlich bewertet:

- Organisationskontrolle: Befragung von Publikum im Steueramt,

- Schülerbefragung: Lebenssituationen, Einstellungen, Erfahrungen mit Konflikten,

- Organisationskontrolle: Befragung von Absolventen der Burg Giebichenstein,

- Herzforschung „s.a.p.i.e.n.s.”,

- Forschungsprojekt zum Arztstrafrecht.