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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

8.2 Begleitforschung zur Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform

Erst durch Stellungnahmen seiner Kollegen in anderen Bundesländern erhielt der Landesbeauftragte Kenntnis davon, daß dieses Forschungsvorhaben auch in Sachsen-Anhalt durchgeführt wurde.

Das zuständige Ministerium der Justiz wurde daraufhin gebeten, Unterlagen des Forschungsvorhabens zur datenschutzrechtlichen Überprüfung zu übersenden. Das dauerte fünf Monate trotz Erinnerungen. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits 4000 Datensätze bei dem durchführenden Institut vor.  Die kurzfristig erstellte Stellungnahme des Landesbeauftragten mit Hinweisen zur Änderung des Anschreibens an die Teilnehmer der Studie übermittelte das Ministerium an das Institut, allerdings ohne die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Hinweise zu überwachen. Nachfragen und Erinnerungen des Landesbeauftragten wurden durch das Ministerium mit dem Hinweis beantwortet, daß das Projekt wohl bereits erledigt sei.

Zwei Monate später - es lagen bereits 7000 Datensätze vor - teilte das Institut dem Landesbeauftragten mit, daß die Änderungen nunmehr eingearbeitet worden seien, was aber nur teilweise zutraf.

Da die Erhebungsphase kurz vor dem Abschluß stand, war es dann nicht mehr möglich, die datenschutzrechtlichen Hinweise vollständig umzusetzen.

Der Landesbeauftragte rügt bei diesem Fall nicht nur die unangemessen lange Reaktionszeit des Ministerium der Justiz, sondern weist erneut darauf hin, daß nur bei rechtzeitiger Beteiligung ein solches Vorhaben auf eine datenschutzgerechte Basis hätte gebracht werden können.