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Entschließung der 58. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 07./08. Oktober 1999 - Patientenschutz durch Pseudonymisierung

Im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages wird derzeit der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform 2000 dahingehend geändert, daß die Krankenkassen künftig von den Leistungserbringern (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) die Patientendaten nicht in personenbezogener, sondern in pseudonymisierter Form erhalten. Dieses neue Modell nimmt eine zentrale Forderung der Datenschutzbeauftragten auf, für die Verarbeitung von Patientendaten solche technischen Verfahren zu nutzen, die die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren und so die Entstehung des „gläsernen Patienten” verhindern.

Auch anhand von pseudonymisierten Daten können die Krankenkassen ihre Aufgaben der Prüfung der Richtigkeit der Abrechnungen sowie der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen erfüllen.

Die Konferenz unterstützt den Bundesbeauftragten für den Datenschutz dabei, daß in den Ausschußberatungen die Wirksamkeit der Pseudonymisierung, die gesetzliche Festlegung von Voraussetzungen für die Identifizierung der Versicherten zu bestimmten Zwecken und die Definition strikter Zweckbindung dieser Daten durchgesetzt werden.