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Bekanntmachung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 10.05.2000 - EDV-Einsatz in Schulen, insbesondere der Anschluss an das Internet

Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel ist zwischenzeitlich auch in der öffentlichen Verwaltung weit verbreitet und dort für die tägliche Aufgabenerledigung unverzichtbar geworden.

Dazu gehört auch der Wunsch, neben dem Anschluss an ein lokales Netz oder das Landesnetz auch Zugang zu globalen Datennetzen zu erhalten.

Es ist zu begrüßen, dass diese Entwicklung vor den Schulen nicht Halt macht und mit Hilfe höherer Haushaltsmittel und den Angeboten von Sponsoren die jungen Menschen eine frühere Chance zum professionellen Kennenlernen dieser neuen Technik erhalten.

Deshalb begrüßt der Landesbeauftragte für den Datenschutz die beabsichtigte Ausstattung der Schulen mit Computern, um Anschluss an die technische Entwicklung zu halten und damit auch die sichere Beherrschung dieser neuen Technologien zu fördern.

Bei aller Begeisterung darf aber nicht übersehen werden, dass der Wunsch nach Zugang zu internationalen Kommunikationsdiensten und -angeboten, wie dem weltumspannenden Datennetz Internet, Risiken für jede einzelne Benutzerin und jeden einzelnen Benutzer und ihr und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das heißt den selbstbestimmten Umgang mit ihren und seinen persönlichen Daten, beinhalten kann. Diese Risiken resultieren größtenteils daraus, dass das Internet als Datennetz nicht unter Sicherheitsaspekten entwickelt wurde. Schwächen finden sich in den Protokollen für die Datenübertragung (TCP/IP), in den Implementierungen und der Installation der Programme für die Internet-Dienste und auch den angeschlossenen Rechnersystemen. So stellt zum Beispiel das TCP/IP-Protokoll keine sicheren Mechanismen zur Identifikation und Authentisierung bereit. Deshalb gehört auch das Wissen um Schutzmaßnahmen und Datensicherheit zu diesem Thema.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind darum bemüht, Benutzerinnen und Benutzer über die nicht unerheblichen, aber zum größten Teil vermeidbaren Gefährdungen und Gefahren im Interesse einer sicheren Nutzung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Internet aufzuklären.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass zwischen personenbezogenen Daten für schulische Zwecke und den jeweiligen Arbeitsdaten um Unterricht streng zu unterscheiden ist und eine Vermischung dieser Daten unter allen Umständen vermieden werden muss.

Daraus folgt, dass im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Erziehungsberechtigten und auch der Lehrkräfte sogenannte schulische Echtdaten, wie sie sich insbesondere aus den Richtlinien zum Schülerstammblatt (vgl. RdErl. MK vom 20.06.1995, SVBl. LSA S. 208, zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 12.06.1997, SVBl. LSA S. 223) ergeben, nur im lokalen Netz verarbeitet werden dürfen, das vom Internet strikt abzuschotten ist. Das kann durch verschiedene Techniken, zum Beispiel Firewall-Systeme geschehen.

Trotzdem ist zu bedenken und zu beachten, dass selbst wenn Schutzmaßnahmen gegen die bekannten Gefährdungen getroffen werden, ein hundertprozentiger Schutz nur durch Verzicht auf eine Internet-Anbindung realisiert werden kann.

Nähere Hinweise erhalten die Schulen aus den vom Landesbeauftragten für den Datenschutz herausgegebenen Tätigkeitsberichten und weiteren Informationsbroschüren. Darüber hinaus ist die Behörde gerne bereit, im Einzelfall unmittelbare Hilfestellung zu gewähren.