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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

14.6 Fehlerhafte Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe

Von einem ortsansässigen Hotelunternehmer einer Stadt, der sich auf Gästebeschwerden berief, wurde der Landesbeauftragte darüber informiert, dass die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe der Stadt eine Regelung enthielt, nach der die bei der Erhebung der Kurtaxe erhobenen personenbezogenen Daten auch bei der Verwaltung anderer Kommunalabgaben verwertet werden dürfen.
Als Rechtsgrundlage für diese mögliche Zweckänderung berief sich die Stadt in der Satzung auf § 13 Abs. 1 Ziff. 1c des KAG-LSA i.V.m. § 30 AO.
Die Stadt hatte dabei aber übersehen, dass sich diese Rechtsvorschrift nur auf kommunale Steuern bezieht.
Da es sich bei der Kurtaxe aber nicht um eine Steuer, sondern nur um eine beitragsähnliche Abgabe handelt, wurde die Stadt vom Landesbeauftragten aufgefordert, diese fehlerhafte Vorschrift aus der genannten Abgabensatzung zu entfernen. Dieser Aufforderung ist die Stadt - wenn auch mit erheblicher Zeitverzögerung - nachgekommen.
Da die Stadt versicherte, dass die bisher erhobenen Daten trotz bestehender Satzungsermächtigung nicht anderweitig verwertet wurden, bestand für den Landesbeauftragten kein Anlass für ein weitergehendes
Tätigwerden.