VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003
17.5 Halterdaten auf der Mängelanzeige am Fahrzeug
Einem aufmerksamen Polizeibeamten war an einem Fahrzeug aufgefallen, dass Haupt- und Abgasuntersuchung überfällig waren. Also fertigte er eine Mängelanzeige an, die er hinter dem Scheibenwischer des Wagens hinterließ. So weit, so gut.
Nicht gut, und vor allem datenschutzrechtlich nicht erforderlich war jedoch, dass der Name der Halterin auch noch für jeden zufälligen Passanten sichtbar auf der Anzeige vermerkt war.
Darüber hat sich die Petentin zu Recht beim Landesbeauftragten beschwert, was auch die Dienststelle des Beamten sofort einsah.