Menu
menu

VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

19.5 Vortragsangebot an Gymnasien

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben anlässlich ihrer letzten bundesweiten Umfrage-Studie ("Der gläserne Konsument - die Zukunft von Datenschutz und Privatsphäre in einer vernetzten Welt") erfahren, dass ein besonderes Problem in der Unkenntnis vieler Bürgerinnen und Bürger über ihre Grundrechte besteht.
Dies trifft auch auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Nicht einmal 1/3 der Bevölkerung (28 %) gibt an, schon einmal von den Medien über ihre Rechte informiert worden zu sein. Zwei von fünf Befragten (37 %) wurden erst durch die Studie auf ihr "gesetzliches Widerspruchsrecht" (z.B. in § 4 des DSG-LSA) aufmerksam gemacht. Dies traf vor allem auf die jüngeren Bürgerinnen und Bürger zu.
Aufgrund dieses Ergebnisses hat der Landesbeauftragte sich entschlossen, bei den jüngeren Staatsbürgern anzusetzen und zunächst den Gymnasien des Landes in den Jahrgangsstufen 11 und 12 Referate im Unterricht zum Thema "Datenschutz und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen" angeboten.

Das Echo war dürftig. Von bisher 28 angeschriebenen Schulen erhielt der Landesbeauftragte leider nur zwei Rückmeldungen. Der Landesbeauftragte hofft, dass noch mehr Schulen dieses Angebot nutzen werden.