Menu
menu

VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

20.6 Datenerhebung durch einen Pflegedienst auf Veranlassung des MDK

Aufgrund der Beschwerde eines Pflegedienstes, dass der MDK ohne Rechtsgrundlage Listen über Pflegebedürftige abfordere und dadurch personenbezogene Daten unzulässig erhebe, wurde eine Kontrolle beim MDK durchgeführt.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Vorwurf berechtigt war. Der MDK forderte von den Pflegediensten nicht nur Daten von Pflegebedürftigen, für die kein Prüfauftrag der zuständigen Pflegekasse vorlag, sondern auch Einzelangaben (z.B. Familienstand), deren Abforderung gesetzlich nicht zugelassen ist. Des Weiteren wurden Daten von privat Versicherten abgefordert, für die der MDK gar nicht zuständig ist.
Grundlage war eine selbst erstellte Prüfanleitung. Den Mitarbeitern des MDK war nicht klar, dass eine solche Anleitung auch gegenüber gesetzlich versicherten Mitgliedern keine gesetzliche Grundlage darstellt, um personenbezogene Informationen bei Dritten abzurufen.
Warum der MDK auf die Angabe der Religion der Petenten bei einem ambulanten, nicht konfessionellen Pflegedienst Wert legte, war ebenfalls unerfindlich.

Die unzulässig erhobenen Daten wurden gelöscht und die ohne Rechtsgrundlage abgeforderte Liste der Pflegebedürftigen an den Pflegedienst zurückgegeben.