VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003
4.3 Umgang mit Asylanträgen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Bei einer Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Land war es gängige Praxis, Ausfertigungen von Niederschriften zu Asylanträgen ungefragt und ohne Rechtsgrundlage an die örtliche Polizeidienststelle weiterzuleiten. Dies fiel dem Landesbeauftragten bei der Prüfung einer Polizeidirektion auf. Er informierte den für die Bundesbehörde zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, und der sorgte dafür, dass diese unzulässige Praxis eingestellt wurde.