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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

9. Forschung

In seinem V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 8) hatte der Landesbeauftragte noch berichtet, dass weiterhin rechtliche Defizite bei der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen von Forschungsvorhaben bestehen.

Durch die intensivierte und gute Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen wird der Landesbeauftragte inzwischen frühzeitig an geplanten Forschungsvorhaben beteiligt. Die von den Forschungseinrichtungen entwickelten Anschreiben mit Erläuterungen an Betroffene, deren Daten in Forschungsvorhaben Verwendung finden sollen, sowie die vorgelegten Einwilligungserklärungen entsprechen jetzt in der Regel den gesetzlichen Vorgaben.

Im Berichtszeitraum wurden 22 Forschungsprojekte datenschutzrechtlich beraten. Kleinere datenschutzrechtliche Korrekturen wurden einvernehmlich mit den Forschern eingearbeitet.