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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

12.7 Datensparsamkeit bei der Verwaltungsmodernisierung

„Land will Dschungel an Vorschriften lichten” ließ sich im Berichtszeitraum der Presse entnehmen. Zur Kosteneinsparung, zur Effizienzsteigerung und zur Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit werden im Bund und in den Ländern regelmäßig Maßnahmen ergriffen. Es werden Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet, Verwaltungsreformen und Verwaltungsvereinfachungen geplant und durchgeführt, teilweise werden komplexe Modelle entwickelt, um die effizientere Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu gewährleisten. Diese Bemühungen sind zu begrüßen. Sie bieten gleichzeitig die Möglichkeit, das vorhandene Datenschutzniveau zu verbessern. Verwaltungsvereinfachungen können und sollten damit einhergehen, weniger personenbezogene Daten zu verarbeiten. Neustrukturierungen und neue Regelungen bieten eine sehr gute Möglichkeit, dem grundrechtlichen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung, den Geboten der Datensparsamkeit und Datenvermeidung sowie der Transparenz Rechnung zu tragen. Demgemäß haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die in Anlage 24 aufgeführte Entschließung zur Datensparsamkeit bei der Verwaltungsmodernisierung gefasst.