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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

17.1.2 Videoaufzeichnungen

Der Landesbeauftragte hat in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Problematik der Videoüberwachung und Videoaufzeichnung hingewiesen. Zuletzt stellte er in seinem VI. Tätigkeitsbericht (Ziff. 17.1.1) einen Gesetzesvorschlag der Landesregierung für eine Änderung des SOG LSA vor, künftig nicht nur Videoüberwachungen, sondern auch Videoaufzeichnungen an sog. Kriminalitätsschwerpunkten durchführen zu lassen.
Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung bereits seit dem Jahr 2000 im SOG LSA verankert. 2003 kam nun auch die Möglichkeit hinzu, Videoaufzeichnungen von Kriminalitätsschwerpunkten anzufertigen (§ 16 Abs. 2). Zur Unterscheidung sei darauf hingewiesen, dass im Falle der Videoüberwachung die Bilder ausschließlich das aktuelle Geschehen auf Monitore übertragen. Eine Aufzeichnung findet dabei nicht statt.
Auf die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen Videoaufzeichnungen hat der Landesbeauftragte ausführlich hingewiesen. Der Landesbeauftragte hält nach wie vor an seiner Einschätzung fest, dass der Nutzen von Aufzeichnungsmöglichkeiten nicht hinreichend nachgewiesen ist.