Informationen zum Zensus 2022
Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, weshalb eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig ist. Sie ist die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgt die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat und kommunale sowie Länderfinanzausgleiche.
Außerdem verpflichtet die EU-Verordnung 763/2008 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Erfassung von Bevölkerungsdaten. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Ermittlung der Bevölkerungszahl ist nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind.
Die Rechtsgrundlage für den Zensus 2022 und seine Vorbereitung bilden in Deutschland hauptsächlich das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sowie die Statistikgesetze des Bundes und der Länder. Hinzu kommen in den einzelnen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Ausführung des Zensus, die in Sachsen-Anhalt im Zensusausführungsgesetz Sachsen-Anhalt 2022 (ZensAG 2022 LSA) enthalten sind.
Wer wird befragt?
Im Rahmen der Haushaltebefragung werden in Sachsen-Anhalt ab dem 15. Mai 2022 etwa 264.500 Personen sowie etwa 5.500 Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen (z. B. Studierendenwohnheime) befragt. Darüber hinaus müssen etwa 1.500 Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Alten- und Pflegeheime) Auskunft über die Bewohnerinnen und Bewohner geben. Die gemäß § 25 Abs. 1 ZensG 2022 zur Auskunft verpflichteten Personen erhalten in den nächsten Tagen schriftliche Terminankündigungen für Interviews.
Im Rahmen des Zensus 2022 findet außerdem eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) statt. Zu den Befragten der Gebäude- und Wohnungszählung zählen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Gebäuden oder Wohnungen. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung gemäß § 24 Abs. 1 ZensG 2022.
Wo finde ich weitere Informationen zum Zensus 2022?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/zensus2022/ sowie unter https://www.zensus2022.de, einer Webseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dort finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie einen Faktencheck zum Zensus.
An wen kann ich mich mit datenschutzrechtlichen Fragen und Beschwerden zum Zensus 2022 wenden?
Bei datenschutzrechtlichen Fragen und Beschwerden zum Zensus 2022 können sich die Betroffenen an die Datenschutzbeauftragte des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wenden:
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragte
Merseburger Straße 2
06110 Halle (Saale)
datenschutz(at)stala.mi.sachsen-anhalt.de
Darüber hinaus können sich betroffene Personen natürlich auch direkt an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.