Informationen zum Europäischen Datenschutzausschuss
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige Europäische Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 68 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung), die die Aufgabe hat, die einheitliche Anwendung der europäischen Datenschutzvorschriften sowie die Zusammenarbeit der im EDSA organisierten nationalen und europäischen Datenschutzbehörden zu fördern. Er setzt sich aus den Leitern aller nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bzw. ihrer Stellvertreter zusammen. Die Europäische Kommission nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Ausschusses teil. Das Sekretariat des EDSA wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt.
Der EDSA veröffentlicht allgemeine Leitlinien, Empfehlungen und „bewährte Verfahren“ zu allen Regelungsbereichen, insbesondere aber zur Auslegung grundlegender Begriffe der Datenschutzgesetze. Er erlässt weiterhin Stellungnahmen und verbindliche Beschlüsse gegenüber den Aufsichtsbehörden unter anderem auch in Angelegenheiten der Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Verfahren.
Auf der Internetseite des EDSA (https://edpb.europa.eu/edpb_de) können unter anderem die allgemeinen Leitlinien, die Stellungnahmen und verbindlichen Beschlüsse des EDSA sowie ein Register über die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Gerichte eingesehen werden.
Eine Auswahl an Dokumenten des EDSA mit Hinweisen, ob diese in deutscher Sprache vorliegen, finden Sie hier.