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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

17. Schulen

17.1    EDV-Einsatz in Schulen und der Anschluß an das Internet

Der Landesbeauftragte begrüßt, daß Schülerinnen und Schüler z.B. im Rahmen der Aktion „Schulen ans Netz” frühzeitig an die moderne Technik herangeführt werden. Die nachwachsenden Generationen haben damit eine frühe Chance, die neue Technik kennenzulernen und professionell mit ihr umzugehen. Er weist aber auch darauf hin, daß die Nutzung dieser neuen Technik und insbesondere das Internet mit erheblichen Gefahren verbunden sind, weil es sich um ein unsicheres, weltumspannendes Netz handelt, das nicht unter Sicherheitsaspekten entwickelt wurde.

Aus dem Einsatz dieser modernen Kommunikationsmittel ergeben sich aber auch für die Schulen selbst Konsequenzen. So dürfen schulische Echtdaten im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Erziehungsberechtigten und auch der Lehrkräfte nur in lokalen Netzen verarbeitet werden, die vom Internet streng abzuschotten sind.

Der Landesbeauftragte hat den ständig wachsenden Einsatz moderner Kommunikationsmittel zum Anlaß genommen, im Rahmen einer Bekanntmachung (Anlage 28) die wichtigsten Aspekte aufzuzeigen (abgedruckt auch SVBl. LSA Nr. 6/2000, S. 153).