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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

20.5 Anforderung von Patientenunterlagen durch eine Betriebskrankenkasse

Bereits im V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 18.7) hatte der Landesbeauftragte darauf hingewiesen, dass die Anforderung von Patientenunterlagen durch Krankenkassen bei den Krankenhäusern unzulässig ist. Besonders eine Betriebskrankenkasse fiel durch besondere Hartnäckigkeit in diesem Punkt auf.
Die Anforderung verstößt eindeutig gegen § 301 SGB V. Dort ist enumerativ festgelegt, welche Daten von den Krankenhäusern an Krankenkassen zu übermitteln sind.

Diesem rechtswidrigen Verfahren hat das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R - endgültig einen Riegel vorgeschoben. In der Entscheidung wird sowohl die Anforderung von Patientenunterlagen wie auch die Zurückbehaltung des dem Krankenhaus zustehenden Entgeltes für unzulässig erklärt.