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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

22. Strafvollzug

22.1   Gefangene erhalten Behördenpost offen 

Im Berichtszeitraum mehrten sich die Beschwerden Gefangener, dass sie Behördenpost offen (ohne Umschlag) ausgehändigt bekämen.
Die Stellungnahmen der betroffenen Justizvollzugsanstalten ähnelten sich wie ein Ei dem anderen: Es sei Praxis, dass Behörden (insbesondere Gerichte und Staatsanwaltschaften) ihre Schreiben an Gefangene per Sammelpost (ohne eigenen Umschlag) der Justizvollzugsanstalt zustellen würden (vgl. Ziff. 20.12).

Mit diesem Sachverhalt hatte der Landesbeauftragte das Ministerium der Justiz schon einmal konfrontiert. Daraufhin sollen die Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums auf diese Problematik hingewiesen worden sein. Genützt hat es leider bisher nicht viel.