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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

26. Verkehr

26.1  Parkerleichterung für Schwerbehinderte

In seinem V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 22.3) hatte der Landesbeauftragte auf die Probleme eines Landkreises bei der Umsetzung eines Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - jetzt Ministerium für Bau und Verkehr - und des Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 24.02.1998 zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte hingewiesen. Im Gegensatz zur etwas anders gestalteten Bundesregelung sollten die Begünstigten hier im Lande nach dem Erlass statt eines Ausweisblatts ohne Personenbezug, den gesamten Bescheid in ihrem Fahrzeug sichtbar auslegen.

Der Landesbeauftragte hatte daraufhin gebeten zu prüfen, ob auch für die Landesregelung die datenschutzgerechte Verfahrensweise der Bundesregelung übertragen werden könnte.
Bereits ein Vierteljahr später informierte das damalige Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr den Landesbeauftragten darüber, dass es mit einem Änderungserlass den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hätte.

Von der Einführung eines separaten Ausweises im Land wurde zwar weiterhin aus Kostengründen sowie wegen einer Verwechslungsgefahr mit dem noch geltenden bundeseinheitlichen und dem schon geltenden europäischen Ausweis abgesehen. Jedoch wird nicht mehr der Name des Schwerbehinderten, sondern lediglich die ausstellende Behörde und eine Ausnahmegenehmigungsnummer aus der Ausnahmegenehmigung zu ersehen sein.
Auch das Ministerium des Innern hält diese Angaben für Kontrollzwecke im Ruhenden Verkehr für ausreichend.

Die zügige Umsetzung der Hinweise des Landesbeauftragten trägt Vorbildcharakter für andere Ressorts.