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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

26.2 Datenübermittlung der Kfz-Zulassungsbehörde an das Sozialamt

Der Landesbeauftragte weist auch in diesem Abschnitt seines Tätigkeitsberichtes noch einmal auf den unter Ziff. 20.11 behandelten Fall hin. Seit dem 01. Januar 2003 muss jeder Antragsteller von Sozialhilfeleistungen nach dem BSHG mit einer Nachfrage des Sozialamtes bei der Kfz-Zulassungsbehörde rechnen, ob er Halter eines oder mehrerer Kraftfahrzeuge ist. Er tut gut daran, auf entsprechende Fragen wahrheitsgemäß zu antworten.