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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

7.2 Neuordnung der IT-Organisation des Landes

In seinem V. Tätigkeitsbericht ( Ziff. 6.2 ) hatte der Landesbeauftragte über das neue IT-Leitbild der damaligen Landesregierung informiert.
Mit ihrem Kabinettsbeschluss "Übergreifende IT-Organisationsstruktur der Landesverwaltung" vom 19.03.2002 (MBl. LSA S. 363) wurden weitere grundlegende Entscheidungen getroffen. Zu den wesentlichen Punkten dieses Kabinettsbeschlusses gehören:

  • die Einrichtung der Landesleitstelle IT (LIT) zum 01.07.2002 als Referat 45 im Ministerium des Innern, ehemals Zentrale Stelle IT (ZIT, Ref. 34),

  • die Bildung des IT-Koordinierungsausschusses (IT-KA) , der der LIT zugeordnet ist und diese bei ihrer ressortübergreifenden Koordinierungsarbeit unterstützen soll und der aus den IT-Verantwortlichen der Ressorts besteht

sowie

  • die Bildung eines Landesinformationszentrums Sachsen-Anhalt (LIZ) durch Herauslösung des ehemaligen Landesrechenzentrums aus dem Landesamt für Landesvermessung und Datenverarbeitung als wirtschaftlich eigenständigem Landes-Betrieb nach § 26 LHO - mit der Funktion eines zentralen landesinternen Dienstleisters - sowie der Schaffung eines IT-Kompetenz-Centers im LIZ, sowohl für die Landes- als auch für die Kommunalverwaltung (ohne Nutzungszwang).

Gleichzeitig mit der Einrichtung des IT-KA wurde der seit 1993 existierende Interministerielle Arbeitskreis Informationstechnik (IMA-IT) aufgelöst.

Als Folge dieser Entscheidungen der Landesregierung sieht der Landesbeauftragte gute Voraussetzungen, dass seine wiederholt geübte Kritik in den Tätigkeitsberichten der zurückliegenden Jahre hinsichtlich noch bestehender Defizite bei der Datensicherheit im Rahmen der strategischen Entscheidungen der LIT und des IT-KA verstärkt Berücksichtigung finden wird. 

Der Landesbeauftragte regte die Befassung des IT-KA mit nachfolgenden Themenschwerpunkten an:

  • dem Sicherheitskonzept für das Landesnetz (ITN-LSA) und seiner Fortschreibung und der Zertifizierung nach den Common Criteria (CC),

  • dem Projekt TESTA-Deutschland bezüglich der Anbindung an das ITN-LSA,

  • der Neufassung der IT-Grundsätze für die Landesverwaltung mit Festlegung von Sicherheitsstandards bezüglich Datensicherheit ( § 6 DSG-LSA ),

  • der Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Nutzung des E-Mail-Dienstes auf der Grundlage der Musterdienstanweisung zur Nutzung von Internet und E-Mail unter Beachtung sich abzeichnender Änderungen im Telekommunikationsrecht,

  • der Installation der Public Key Infrastruktur (PKI) des Landes und der Lösung der Trust-Center-Problematik sowie

  • den zukünftigen Anwendungen beim eGovernment und beim Landesportal Sachsen-Anhalt.

An den Beratungen des IT-KA nimmt der Landesbeauftragte als Gastmitglied teil. Er bietet diesem Gremium seine Unterstützung an und sieht darin zugleich eine gute Voraussetzung, seinem gesetzlichen Beratungsauftrag gem. § 22 Abs. 4 Satz 1 DSG-LSA nachzukommen.