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VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2001 - 31.03.2003

8. Finanzwesen

8.1  Änderung der Abgabenordnung

Der Landesbeauftragte hat zuletzt in seinem V. Tätigkeitsbericht (Ziff. 7.1) auf die Fortschritte hingewiesen, die die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bei den Verhandlungen mit der Finanzverwaltung zu datenschutzrechtlichen Verbesserungen in der Abgabenordnung erzielen konnten. Nach den Beratungen mit der Finanzverwaltung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, die detaillierte Vorschläge für datenschutzrechtlich erforderliche bzw. wünschenswerte Änderungen und Ergänzungen der Abgabenordnung erarbeitet hat.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:

  • Regelung des Akteneinsichts- bzw. Auskunftsrechts
  • Regelung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag (Outsourcing)
  • Regelung von Aufbewahrungsfristen, Löschung und Sperrung von Daten.

Die Novellierung der Abgabenordnung hinsichtlich einer Ergänzung um weitere notwendige datenschutzrechtliche Vorschriften sollte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts auch von der Landesregierung entsprechend unterstützt werden.