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75. Kon­fe­renz der Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten des Bun­des und der Län­der vom 03. bis 04. April 2008 in Ber­lin

Ber­li­ner Er­klä­rung: Her­aus­for­de­run­gen für den Da­ten­schutz zu Be­ginn des 21. Jahr­hun­derts

Re­ge­lun­gen ins­be­son­de­re zum gro­ßen Lausch­an­griff, zur Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung, zur Ras­ter­fahn­dung, zur Online-​Durchsuchung, zur au­to­ma­ti­schen Aus­wer­tung von Kfz-​Kennzeichen und zur Vor­rats­spei­che­rung von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten haben die ver­fas­sungs­recht­lich zwin­gen­de Ba­lan­ce zwi­schen Si­cher­heits­be­fug­nis­sen der staat­li­chen Be­hör­den und per­sön­li­cher Frei­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger miss­ach­tet. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit einer Reihe von grund­le­gen­den Ent­schei­dun­gen diese Ba­lan­ce wie­der her­ge­stellt und damit auch den For­de­run­gen der Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten des Bun­des und der Län­der größ­ten­teils Rech­nung ge­tra­gen.

Die Her­aus­for­de­run­gen für den Da­ten­schutz gehen aber weit über die ge­nann­ten Be­rei­che hin­aus. Da­ten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me drin­gen immer stär­ker in alle Le­bens­be­rei­che ein und be­ein­flus­sen den All­tag. Das In­ter­net ist zum Mas­sen­me­di­um ge­wor­den. Viel­fäl­tig sind dabei die Mög­lich­kei­ten, das per­sön­li­che Ver­hal­ten zu re­gis­trie­ren und zu be­wer­ten. Der nächs­te Quan­ten­sprung der In­for­ma­ti­ons­tech­nik steht un­mit­tel­bar bevor: Die Ver­knüp­fung von In­for­ma­ti­ons­tech­nik mit Kör­per­funk­tio­nen, ins­be­son­de­re bei der au­to­ma­ti­sier­ten Mes­sung me­di­zi­ni­scher Pa­ra­me­ter und bei der Kom­pen­sa­ti­on or­ga­ni­scher Be­ein­träch­ti­gun­gen. Die Mi­nia­tu­ri­sie­rung von IT-​Systemen geht so weit, dass dem­nächst ein­zel­ne Kom­po­nen­ten nicht mehr mit blo­ßem Auge wahr­ge­nom­men wer­den kön­nen (Na­no­tech­no­lo­gie).

Das Han­deln staat­li­cher und nicht-​öffentlicher Stel­len ist ver­stärkt dar­auf ge­rich­tet, viele Daten ohne klare Zweck­be­stim­mung zu sam­meln, um sie an­schlie­ßend viel­fäl­tig aus­zu­wer­ten, bei­spiels­wei­se um ver­steck­te Ri­si­ken auf­zu­de­cken oder um per­sön­li­ches Ver­hal­ten un­be­merkt zu be­ein­flus­sen. Geht es der Wirt­schaft etwa darum, durch Scoring­ver­fah­ren die Kun­din­nen und Kun­den vorab ein­zu­schät­zen, ge­winnt die immer ex­zes­si­ve­re Re­gis­trie­rung und au­to­ma­ti­sier­te Be­ob­ach­tung für staat­li­che Stel­len an Be­deu­tung. In bei­den Be­rei­chen wird ganz nor­ma­les Ver­hal­ten re­gis­triert, un­ab­hän­gig von kon­kre­ten Ge­fah­ren oder Ver­dachts­mo­men­ten. Auch die­je­ni­gen, die sich nichts haben zu schul­den kom­men las­sen, wer­den einem ver­stärk­ten Kontroll-​ und An­pas­sungs­druck aus­ge­setzt, der Ein­schüch­te­rungs­ef­fek­te zur Folge haben wird.

Der Schutz der Grund­rech­te, nicht zu­letzt des Da­ten­schut­zes, dient in einer de­mo­kra­ti­schen Ge­sell­schaft auch dem Ge­mein­wohl und ist zu­nächst Auf­ga­be jeg­li­cher Staats­ge­walt. Dar­über hin­aus ist er eine ge­samt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be. Schließ­lich ist jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger auch zur Ei­gen­ver­ant­wor­tung auf­ge­ru­fen. Hil­fen zum in­for­ma­tio­nel­len Selbst­schutz müs­sen zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, die es den Be­trof­fe­nen er­mög­li­chen, eine Er­fas­sung ihres Ver­hal­tens zu ver­mei­den und selbst dar­über zu ent­schei­den, ob und wem ge­gen­über sie Daten of­fen­ba­ren. Von zu­neh­men­der Be­deu­tung sind auch Pro­jek­te, die das Da­ten­schutz­be­wusst­sein för­dern, um vor allem jün­ge­re Men­schen von einem fahr­läs­si­gen Um­gang mit ihren per­sön­li­chen Daten ab­zu­hal­ten.

Alle diese Maß­nah­men tra­gen zur Ent­wick­lung einer neuen Da­ten­schutz­kul­tur bei. Vor­aus­set­zung dafür ist auch, dass nicht län­ger ver­sucht wird, die ver­fas­sungs­recht­li­chen Gren­zen und Spiel­räu­me aus­zu­rei­zen. Statt­des­sen muss dem Gebot der Da­ten­ver­mei­dung und -​sparsamkeit Rech­nung ge­tra­gen wer­den.