Beschluss der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 03. bis 04. April 2008 in Berlin
Informationssystem "IMI"
Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission für europaweite Verwaltungsvorgänge den Einsatz interoperabler E-Government-Dienste vorantreibt und das Binnenmarkt-Informationssystem IMI insoweit als Ausgangspunkt für eine neue Kommunikationsinfrastruktur verstanden werden muss, unterstützt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nachdrücklich die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 22. Februar 2008 zur IMI-Entscheidung der Europäischen Kommission.
Das IMI-System muss auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt werden. Am ehesten kommt hierfür die Verabschiedung eines eigenständigen Rechtsakts durch den Rat und das Europäische Parlament in Betracht. In diesem müssen neben der präzisen Beschreibung von Funktionen, Rechten und Pflichten der IMI-Akteurinnen und Akteure und IMI-Nutzerinnen und -Nutzer die Datenverarbeitungsbedingungen des Systems, insbesondere im Hinblick auf die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten, die Erforderlichkeit und Transparenz der Datenverarbeitung, die Betroffenenrechte, die Speicherdauer, die Sicherheitsmaßnahmen und die Datenschutzkontrolle verbindlich festgelegt werden.