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Entschließung der 93. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder am 29. und 30. März 2017 in Göttingen

Göttinger Erklärung - Vom Wert des Datenschutzes in der digitalen Gesellschaft

Datenschutz ist zurzeit in aller Munde: Mit der Europäischen Datenschutzreform werden ab Mai 2018 in der ganzen Europäischen Union neue einheitliche Regeln gelten. Gegenwärtig sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern mit Hochdruck dabei, das nationale Recht an die Europäischen Vorgaben anzupassen. Zugleich schreitet die Digitalisierung der Gesellschaft mit großen Schritten voran, etwa mit dem Internet der Dinge, der Wirtschaft 4.0 und künstlicher Intelligenz, und fordert die Wahrung des Datenschutzes und die Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte heraus. Auch der Staat erweitert fortwährend seine Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten, sei es zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, sei es bei der Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen.
Dabei gerät aber leichtfertig eines aus dem Blick: Datenschutz ist ein Grundrecht, wie die Meinungsfreiheit oder die Eigentumsgarantie. Es bindet alle Staatsgewalten unmittelbar, schützt die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und kann auch Aspekte der Teilhabe und Chancengleichheit betreffen. Alle gesetzlichen Regelungen, sowie die Geschäftsmodelle und Anwendungen auch im Bereich der Wirtschaft, haben dies zu berücksichtigen. Immer häufiger stellen aber Verantwortliche in Politik und Wirtschaft dieses grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung implizit oder sogar explizit in Frage. Datenschutz wird als Hindernis diskreditiert.
Dies betrachtet die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder mit großer Sorge. Es befremdet sehr, wenn Mitglieder der Bundesregierung und andere Stimmen in der Politik in letzter Zeit immer wieder betonen, es dürfe kein Zuviel an Datenschutz geben und das Prinzip der Datensparsamkeit könne nicht die Richtschnur für die Entwicklung neuer Produkte sein. Stattdessen wird für eine vermeintliche Datensouveränität geworben, deren Zielrichtung aber im Unklaren bleibt.
Die Konferenz betont, dass Informationen über Personen keine Ware sind wie jede andere und nicht allein auf ihren wirtschaftlichen Wert reduziert werden dürfen. Gerade in Zeiten von Big Data, Algorithmen und Profilbildung bieten die digitalen Informationen ein nahezu vollständiges Abbild der Persönlichkeit des Menschen. Mehr denn je muss daher die Menschenwürde auch im digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Zu einer menschenwürdigen und freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört die freie Selbstbestimmung über das eigene Ich.
„Datensouveränität“ verstanden als eigentumsähnliche Verwertungshoheit kann daher nur zusätzlich zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung greifen, dieses jedoch keinesfalls ersetzen.
Die Konferenz fordert daher alle Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf, den hohen Wert des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für eine freiheitliche Gesellschaft zu achten und sich nachdrücklich vertrauensbildend für die Persönlichkeitsrechte einzusetzen. Datenschutz stellt kein Hindernis für die Digitalisierung dar, sondern ist wesentliche Voraussetzung für deren Gelingen.Die Entwicklung datenschutzkonformer IT-Produkte und -Verfahren muss nachhaltig gefördert werden, um den Datenschutz zu einem Qualitätsmerkmal der europäischen Digitalwirtschaft zu machen.