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Entschließung der 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder am 25. und 26. April 2018 in Düsseldorf

Facebook-Datenskandal – Neues Europäisches Datenschutzrecht bei Sozialen Netzwerken durchsetzen!

Im März 2018 wurde in der Öffentlichkeit bekannt, dass über eine von November 2013 bis Mai 2015 mit Facebook verbundene App nach Angaben des Unternehmens Daten von 87 Millionen Nutzern weltweit, davon 2,7 Millionen Europäern und etwa 310.000 Deutschen erhoben und an das Analyseunternehmen Cambridge Analytica weitergeben wurden. Dort wurden sie offenbar auch zur Profilbildung für politische Zwecke verwendet.

Aus diesem Anlass hat der national zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Er steht dabei in engem Austausch mit seinen europäischen Kollegen, insbesondere mit dem Information Commissioner’s Office in Großbritannien sowie der Artikel-29-Gruppe. Der Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica wirft  ein Schlaglicht  auf den Umgang mit Millionen Nutzerdaten. Zudem dokumentieren die Vorgänge um Cambridge Analytica, dass Facebook über Jahre hinweg den Entwicklern von Apps den massenhaften Zugriff auf Daten von mit den Verwendern der Apps befreundeten Facebook-Nutzenden ermöglicht hat. Das geschah ohne eine Einwilligung der  Betroffenen.  Tatsächlich ist  der  aktuell diskutierte Fall einer einzelnen App nur die Spitze des Eisbergs. So geht die Zahl der Apps, die das Facebook- Login-System nutzen, in die Zehntausende. Die Zahl der davon rechtswidrig betroffenen Personen dürfte die Dimension des Cambridge-Analytica-Falls in dramatischer Weise sprengen und dem Grunde nach alle Facebook-Nutzenden betreffen. Das Vorkommnis zeigt zudem die Risiken für Profilbildung bei der Nutzung sozialer Medien und anschließendes Mikrotargeting, das offenbar zur Manipulation von demokratischen Willensbildungsprozessen eingesetzt wurde.

Die Datenschutzkonferenz fordert aus diesen offenbar massenhaften Verletzungen von Datenschutzrechten Betroffener folgende Konsequenzen zu ziehen:

  • Soziale Netzwerke müssen ihre Geschäftsmodelle auf die neuen europäischen Datenschutzregelungen ausrichten und ihrer gesellschaftliche Verantwortung nachkommen. Dazu gehört auch, angemessene Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch zu treffen.

  • Facebook muss den wahren Umfang der Öffnung der Plattform für App-Anbieter in den Jahren bis 2015 offenlegen und belastbare Zahlen der eingestellten Apps sowie der von dem Facebook-Login-System betroffenen Personen nennen. Ferner gilt es Betroffene über die Rechtsverletzungen zu informieren.

  • In Zukunft muss Facebook sicherstellen, dass die Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) rechtskonform umgesetzt werden: Die Vorstellung von Facebook zur Einführung der automatischen Gesichtserkennung in Europa lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob das Zustimmungsverfahren mit den gesetzlichen Vorgaben insbesondere zur Einwilligung vereinbar ist. Wenn Facebook  die Nutzenden dazu drängt und es ihnen wesentlich leichter macht, der biometrischen Datenverarbeitung zuzustimmen, als sich ihr zu entziehen, führt dies zu einer unzulässigen Beeinflussung des Nutzers.

  • Die Reaktionen auf datenschutzwidriges Verhalten sind dabei nicht allein auf den Vollzug des Datenschutzrechts beschränkt, sondern betreffen auch  das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Die Forderung nach einer Entflechtung des Facebook-Konzerns wird in dem Maße zunehmen, wie sich dieser durch die systematische Umgehung des Datenschutzes wettbewerbswidrige Vorteile auf dem Markt digitaler Dienstleistungen zu verschaffen versucht.  Es bedarf europäischer Initiativen, um monopolartige Strukturen im Bereich der sozialen Netzwerke zu begrenzen und Transparenz von Algorithmen herzustellen.

Weil Datenverarbeitungsprozesse zunehmend komplexer und für Betroffene intransparenter werden, kommt der Datenschutzaufsicht eine elementare Rolle zu. Ihre fachliche Expertise ist gefragt, sie muss organisatorisch und personell in der Lage sein, beratend und gestaltend tätig zu sein. Ein starkes  Datenschutzrecht  und effektive Aufsichtsbehörden vermindern gemeinsam die Risiken für die Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Gesellschaft. Sollten Facebook und andere soziale Netzwerke nicht bereit sein, den europäischen Rechtsvorschriften zum Schutz der Nutzenden nachzukommen, muss dies  konsequent durch Ausschöpfung aller vorhandenen aufsichtsbehördlichen Instrumente auf nationaler und europäischer Ebene geahndet werden.