Pressemitteilung vom 14. Januar 2025
Elektronische Patientenakte – was kommt?
Ab dem 15. Januar 2025 startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Den Auftakt machen die Modellregionen Hamburg und Franken. Wenn die Testphase erfolgreich durchgeführt worden ist, wird die ePA mit der bundesweiten Einführung frühestens Mitte Februar auch in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.
Die ePA ist eine lebenslang versichertengeführte Akte. Sie ersetzt nicht die herkömmlichen Patientenakten, in denen Ärztinnen und Ärzte verpflichtend alle behandlungsrelevanten Informationen festhalten müssen (Primärdokumentation). Sie enthält lediglich Kopien (Sekundärdokumentation). So erleichtert die ePA bspw. den Austausch von medizinischen Dokumenten und vermeidet Doppeluntersuchungen. Darüber hinaus können die Versicherten selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten haben soll.
Kurz vor der Pilotphase haben IT-Experten des Chaos Computer Clubs Sicherheitsmängel aufgedeckt. Diese müssen jetzt geschlossen werden.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt erklärt hierzu: "Das System verfügt grundsätzlich über einen hohen Sicherheitsstandard. Die Sicherheitslücke ergab sich daraus, dass durch widerrechtlich beschaffte elektronische Heilberufsausweise unberechtigt Zugriff erfolgt ist. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf durch die Verantwortlichen. Für Patientinnen und Patienten bleibt abzuwarten und zu beobachten, ob und wie die festgestellten Sicherheitsprobleme bis zum bundesweiten Start der ePA gelöst wurden. Im Übrigen können die Versicherten der ePA jederzeit widersprechen und damit die Löschung bewirken."
Weitere Informationen zur ePA und zur praktischen Anwendung finden sich in den Veröffentlichungen der Krankenkassen und insbesondere auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Informationen zum Thema Datenschutz und ePA finden Sie auf den Webseiten der Datenschutzaufsicht Niedersachsen und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Eine gute Übersicht zu Ihren Widerspruchsrechten finden Sie auch bei der Deutschen Aidshilfe – wichtig vor allem für Menschen, die stigmatisierende Diagnosen nicht transparent machen wollen.
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