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Landesbeauftragter für den Datenschutz
Sachsen-Anhalt

Berliner Chaussee 9, 39114 Magdeburg 
Tel.: 81803-0
Fax: 8180333

Pressemitteilung vom 27.08.2003

VI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz liegt vor

Der Landesbeauftragte, Klaus-Rainer Kalk, hat dem Landtag seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01. April 2001 bis 31. März 2003 vorgelegt.

Der Bericht stellt einerseits gegenüber dem Landtag eine Zusammenfassung der in den zurückliegenden zwei Jahren geleisteten Arbeit des Landesbeauftragten dar. Andererseits ist er Spiegelbild der aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes und seiner Beachtung in den öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts. Er enthält dafür ausgewählte Beiträge aus dem breiten Tätigkeitsfeld mit interessanten und nützlichen Hinweisen sowohl für die öffentlichen Stellen des Landes als auch für die Bürgerinnen und Bürger.

Im Berichtszeitraum stellte der Landesbeauftragte aufgrund von Kontrollen, durch Hinweise und Eingabe aus öffentlichen und privaten Quellen ca. 30 erhebliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen fest. Keiner der Verstöße war jedoch so schwerwiegend, dass eine formelle Beanstandung gerechtfertigt gewesen wäre. Die in den letzten Jahren grundlegend verbesserte Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Bereich der Gemeinden, Landkreise und des Landes hat deren Umgang mit den personenbezogenen Daten sicherer gemacht.

Die Tendenzen in der Entwicklung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt waren stark geprägt von den Ereignissen des 11. September 2001 in Amerika und dem Terroranschlag auf der Insel Djerba in Tunesien.

Der Landesgesetzgeber nahm auch die Änderungen der weltpolitischen Lage zum Anlass, über Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) zu beraten. So wird es für die Polizei zukünftig möglich sein, an Kriminalitätsschwerpunkten nicht nur anlassbezogen, sondern regelmäßig Videoaufzeichnungen vorzunehmen (Ziff. 17.1.1). Bisher fand eine Beobachtung statt, Aufzeichnungen durften nur anlassbezogen im Einzelfall gefertigt werden.

Außerdem wird die Rasterfahndung bereits möglich sein, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden könnten, ohne dass künftig eine gegenwärtige Gefahr vorliegen muss. Vor allem den Wegfall der bisher erforderlichen richterlichen Zustimmung zur Rasterung der Bürgerinnen und Bürger des Landes hält der Landesbeauftragte für bedenklich (Ziff. 17.1.2). Allerdings wird der Minister des Innern künftig persönlich einer Rasterfahndung zustimmen müssen.

In der Zwischenzeit sind diese Gesetzesänderungen in Kraft getreten.

Der Landesgesetzgeber hat im Berichtszeitraum auch das Landesdatenschutzgesetz (DSG-LSA) geändert.

So haben die öffentlichen Stellen nun ihre Datenverarbeitung am Prinzip der Datensparsamkeit auszurichten, was der Landesbeauftragte ausdrücklich begrüßt. Damit wird die Anwendung datenschutzfreundlicher Technologien unterstützt (Ziff. 7.1).

Interessanteste Neuerung für die öffentlichen Stellen ist die Einführung eines behördlichen Beauftragten für den Datenschutz (Ziff. 12.1).

Dieser Beauftragte für den Datenschutz ist künftig bei datenschutzrechtlichen Fragen erster Ansprechpartner für die Beschäftigten, Bürgerinnen und Bürger und den Landesbeauftragten bei jeder größeren öffentlichen Stelle.

Ein weiteres wichtiges Thema sind für alle Bürger die zunehmende Zahl der Telefonüberwachungen und die sonstigen technischen Möglichkeiten der Überwachung in (fast) allen Lebenslagen. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht im Juli 2003 mündlich über die Verfassungsbeschwerden zur Wohnraumüberwachung verhandelt (Großer Lauschangriff).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den öffentlichen Stellen wird immer stärker von Computern geprägt. Im geänderten DSG-LSA finden sich deshalb jetzt sechs technologieunabhängige Sicherheitsziele. An der Modernisierung dieses Teils des DSG-LSA hatte der Landesbeauftragte maßgeblichen Anteil.

So wie die automatisierte Datenverarbeitung immer stärker Raum greift, ändern sich auch die Anforderungen an eine sichere Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Neue Gefährdungen treten, nicht zuletzt durch einen recht sorglosen Umgang mit dem Internet und dem Kommunikationsmedium E-Mail, auf.

So musste der Landesbeauftragte in einem Krankenhaus feststellen, dass man dort einem E-Mail-Computervirus hilflos ausgeliefert war. Dieser Virus hatte zu einer ungewollten Übermittlung von Patientendaten an womöglich Hunderte unbefugter Empfänger auf der ganzen Welt geführt (Ziff. 12.3).

Aber auch die unzulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten durch Bereitstellen auf Behörden-Homepages musste der Landesbeauftragte im Berichtszeitraum feststellen (Ziff. 14.3 und Ziff. 14.5). Der Landesbeauftragte hat dies zum Anlass genommen, bei Fortbildungsveranstaltungen und Beratungen vor Ort auf diese Problematiken aufmerksam zu machen und vor all zu sorgloser Internetnutzung zu warnen.

Schließlich sei auf die als Anlagen 2 bis 19 beigefügten Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu wichtigen datenschutzrechtlichen Problemen des Alltags verwiesen.

Für alle Behörden und die interessierte Öffentlichkeit hält der Landesbeauftragte auf seinen Internetseiten unter "www.datenschutz.sachsen-anhalt.de" natürlich auch den aktuellen Tätigkeitsbericht und eine Fülle weiterer interessanter Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragen bereit.

Der Tätigkeitsbericht kann aber auch in gedruckter Form in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten schriftlich abgefordert oder unter 0391-818030 (in Sachsen-Anhalt auch gebührenfrei unter 0800-9153190) bestellt werden.

 

Klaus-Rainer Kalk