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Bundesnetzagentur geht gegen getarnte Überwachungskameras vor

Sie könnten in Alltagsgegenständen wie Uhren, Lampen oder Kugelschreibern versteckt sein und die Opfer unbemerkt abhören und filmen: getarnte Spionagekameras, häufig mit WLAN-Funktion. § 90 des Telekommunikationsgesetzes verbietet zum Schutz der Privatsphäre diese Kameras. Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Wochen in mehr als 70 Fällen von verbotenen Spionagekameras entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vorgegangen. So wird von den Verkäufern und Käufern z. B. die nachgewiesene Vernichtung der Gegenstände verlangt.

Auch der LfD Sachsen-Anhalt wird, wenn er von derartigen Einrichtungen Kenntnis erlangt, nicht nur sein aufsichtsbehördliches Verfahren bezüglich der Datenverarbeitung einleiten, sondern zusätzlich eine Meldung an die Bundesnetzagentur abgeben.
 

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