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Online-Formulare des Landesbeauftragten

Beschwerde einreichen

Nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie selbst betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

> Beschwerdeformular

 

Datenschutzverletzung melden

Datenverarbeitende Stellen (Verantwortliche) sind gemäß Artikel 33  Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.

> Meldung einer Datenschutzverletzung

 

Datenschutzbeauftragte melden

Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sind gemäß Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Über das Formular sind auch Änderungs- oder Abmeldungen möglich.

> Meldung einer/eines Datenschutzbeauftragten