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Meldung einer Datenschutzverletzung

Der Landesbeauftragte verarbeitet die mit der Meldung einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 Abs. 1 und 2 DS-GVO eingehenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, ggf. des Auftragsverarbeiters und der/des Datenschutzbeauftragten sowie ggf. der durch die Verletzung Betroffenen für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 und 34 DS-GVO auf der Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Die Verarbeitung dient ausschließlich den Zwecken der Überprüfung der Einhaltung der Artikel 33 und 34 DS-GVO.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie unter "Informationen zur Datenverarbeitung".

Kontaktdaten des Meldenden
Bei welcher Organisation ist die Datenpanne passiert?
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Anlaufstelle für weitere Informationen
Details zur Datenschutzverletzung