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Videoüberwachung - Hinweise für Betroffene und Verantwortliche

Regelmäßig erhält der Landesbeauftragte Anfragen oder Beschwerden zur Videoüberwachung. Dabei geht es  vielfach um die Überwachung von Arbeitsplätzen, von öffentlich zugänglichen Bereichen oder von Privatgrundstücken durch die Nachbarn.

Eine Videoüberwachung stellt eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde keine pauschale Empfehlung zur Einrichtung einer  Videoüberwachung abgibt, da häufig mildere Mittel zur Verfügung stehen, die weniger in die Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen eingreifen.

In diesem Infopaket sind Materialien zusammengestellt, die Verantwortlichen Informationen darüber bereitstellen, welche Ansprüche eine datenschutzgerechte Videoüberwachung erfüllen muss. Betroffene von Videoüberwachungen finden hier Hinweise dazu, wie sie sich gegen eine ihrer Meinung nach rechtswidrige Videoüberwachung zur Wehr setzen können.

  • Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und in der Nachbarschaft
    Handreichung des Landesbeauftragten (Stand: August 2023)
     
  • Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
    Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Stand: 17. Juli 2020)
     
  • DSK-Kurzpapier Nr. 15
    Auslegungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Datenschutz-Grundverordnung "Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung" (Stand: 17. Dezember 2018)
     
  • Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte (Stand: 29. Januar 2020)
     
  • Dashcams
    Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung aus Fahrzeugen (Stand: 28. Januar 2019)
     
  • Drohnen
    Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen (Stand: 16. Januar 2019)
     
  • Bodycams
    Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Einsatz von Bodycams durch private Sicherheitsunternehmen (Stand: 22. Februar 2019)
     
  • Videoüberwachung in Schwimmbädern
    Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (Stand: 8. Januar 2019)
     
  • Hinweisbeschilderung Videoüberwachung
    Aus Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO ergeben sich die Mindestinformationen, die der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten mitzuteilen hat.
    -   Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DS-GVO - PDF / DOCX  
    -   Muster für ein vollständiges Informationsblatt nach Art. 13 DS-GVO - PDF / DOCX
     
  • Videoüberwachung aus Privatgrundstücken
    Vortrag des Vertreters des Landesbeauftragten auf dem 11. Sicherheitstag der Qualitätsgemeinschaft "Das sichere Haus" am 19. Oktober 2022

Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie hier.

(Stand: Oktober 2022)