Menu
menu

III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1995 - 31.03.1997

3. Archivwesen

3.1 Landesarchivgesetz 

Die zuletzt im II. Tätigkeitsbericht (S. 14) als wenig erfreulich dargestellte rechtliche Situation im Archivwesen hat sich durch die Verabschiedung des Landesarchivgesetzes (ArchG-LSA) vom 28.06.1995 (GVBl. LSA S. 190) gebessert. Das Gesetz enthält für Nutzer wie Anwender wichtige bereichsspezifische Regelungen zum Datenschutz. Damit ist in diesem Bereich Rechtssicherheit eingetreten, was sich deutlich in einem Rückgang der Anfragen abzeichnet. 

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind mit dem Gesetz aufgehoben worden:

  • Verordnung über das staatliche Archivwesen vom 11.03.1976,
  • Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archiv-wesen vom 19.03.1976,
  • Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen vom 16.03.1990,
  • Beschluß über die Erfassung und Auswertung der in der DDR befindlichen Dokumente über die Zeit der Hitlerdiktatur vom 28.09.1964,
  • Beschluß über die Mikroverfilmung von Schrift- und Zeichnungsgut vom 19.09.1972,
  • Anordnung über die Verleihung der Titel "Oberarchivar", "Archivrat" und "Oberarchivrat" vom 01.04.1986 

  • sowie:

  • § 36 des DSG-LSA (Sperrung personenbezogener Daten aus ehemaligen Einrichtungen).