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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999

15.3 Kommunales Sachsen-Anhalt Netz (komsaNet)

"komsaNet", so lautete der Produktname für ein ehrgeiziges Projekt der beiden kommunalen Spitzenverbände des Landes. Der Landesbeauftragte war über einen Beitrag in den "Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt" (KNSA) auf dieses Pilotprojekt aufmerksam geworden.
Die Firma debis Systemhaus sfi (Systemhaus für Informationsverarbeitung GmbH), nachfolgend "debis" genannt, beabsichtigte auf der Grundlage eines am 04.09.1996 abgeschlossenen Rahmenvertrages mit den kommunalen Spitzenverbänden ein landesweites, kommunales Datennetz mit geschlossenen Benutzergruppen aufzubauen. Die Knotentechnik und die Leitungen sollten durch die Deutsche Telekom AG als Wählverbindungen (ISDN) oder als Festverbindungen (Mietleitungen) bereitgestellt werden. Die Betreuung der kommunalen "Kunden" sowie das gesamte Netzmanagement sollten durch die Firma debis erfolgen. Hintergrund der Überlegungen bildete auch die Tatsache, daß im bestehenden ITN-LSA nur Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung eingebunden waren und eine Anbindung der Landkreise, Städte und Verwaltungsgemeinschaften lediglich optional vorgesehen war. Ein solcher Anschluß ist bisher nur für die Landeshauptstadt Magdeburg realisiert worden.

Der Landesbeauftragte wirkte im Rahmen seines Beratungsauftrages gem. § 22 Abs. 4 DSG-LSA an den Besprechungen des von den Vertragsparteien eingerichteten Koordinierungsausschusses mit. Einen wesentlichen Schwerpunkt bei der weiteren Begleitung des Pilotprojekts bildeten die Begutachtung und Beurteilung des Entwurfs eines Sicherheitskonzepts für das komsaNet zur Umsetzung der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 2 DSG-LSA.
Im vorgelegten Entwurf des Sicherheitskonzepts zeigten sich insbesondere im Anschlußmodell, d.h. im Konzept der Abschottung der einzelnen Kommune als Netzteilnehmer im komsaNet selbst, Defizite. Die Bildung von virtuellen privaten Netzen im komsaNet und damit die Kommunikation der Netzteilnehmer in einer oder mehreren geschlossenen Benutzergruppen mit einer zentralen Firewall zur Sicherung gegenüber Fremdnetzen hielt der Landesbeauftragte für nicht ausreichend.

In einer Beratung mit der Firma debis im Juli 1997 wurden diese Bedenken und die daraus resultierenden Forderungen vom Landesbeauftragten dargelegt. Erst nach dem Vorliegen eines endgültigen Sicherheitskonzepts und der Inbetriebnahme der komsaNet-Firewall sowie der Installation und Administration entsprechender intelligenter Routertechnik bei den kommunalen Stellen wäre eine gesicherte Nutzung möglich geworden. Durch die Firma debis wurde daraufhin die Umsetzung eines neuen Sicherheitskonzepts mit entsprechender Änderung des Anschlußmodells bestätigt. Ein endgültiges Sicherheitskonzept erreichte den Landesbeauftragten aber nicht mehr.
Vielmehr wurde ihm mitgeteilt, daß die neben den Standard-Internet-Diensten beabsichtigten zentralen Dienstleistungen bzw. Verfahren als Kern des komsaNet, nämlich zur Zahlbarmachung von BAföG-Mitteln, Wohngeld sowie der Nutzung von ALB-Daten, wegen unüberwindlicher technischer und organisatorischer Probleme vorerst nicht bereitgestellt werden konnten.

Im Januar 1999 wurde die einvernehmliche Aufhebung des auf drei Jahre begrenzten Rahmenvertrages zum 31.12.1998 und damit die Einstellung des Netzbetriebes in den KNSA bekanntgegeben.
Die Präsidien des SGSA und des Landkreistages haben sich aber gleichzeitig entschlossen, zukünftig gemeinsam einen elektronischen Online-Informationsdienst für ihre Mitglieder aufzubauen und über das Internet bereitzustellen. Als einziges Überbleibsel des alten Pilotprojekts bleibt das leicht veränderte Namenkürzel "komsanet" der Nachwelt erhalten.
Der Landesbeauftragte wird die weitere Entwicklung beobachten und steht auch weiterhin den kommunalen Spitzenverbänden für die Beratung zur Verfügung.