Menu
menu

V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

12.5 Auskunft über die Betreiber von Kohleheizungen an Bürgermeister

„Im Interesse des Umweltschutzes” wollte ein Ortsbürgermeister Hauseigentümer ansprechen und auffordern, ihre alten Kohleheizungen auf moderne Gasheizungen umzurüsten.

Er konnte sein Vorhaben aber so nicht durchführen, weil sowohl der Bezirksschornsteinfeger als auch das Ordnungsamt des Landkreises „aus Gründen des Datenschutzes” keine Auskunft über die Betreiber von Kohleheizungen erteilten. Darüber beklagte sich der Bürgermeister beim Landesbeauftragten.

Dieser mußte ihm bestätigen, daß es für die gewünschte Auskunft - datenschutzrechtlich eine Übermittlung personenbezogener Daten - an der erforderlichen gesetzlichen Erlaubnis mangelt.

Deshalb hat der Landesbeauftragte dem umweltbewußten Ortsbürgermeister vorgeschlagen, sich an alle Bürger des Ortes zu wenden, um für sein Anliegen zu werben und Einzelgespräche auf freiwilliger Basis (datenschutzrechtlich: mit Einwilligung der Betroffenen) anzubieten.