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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

17.2 Umgang mit chronischen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern innerhalb des Schulbereiches

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beabsichtigt ein Handbuch zu o.a. Thema zu erstellen.

Das Kultusministerium erbat dazu auch datenschutzrechtliche Hinweise des Landesbeauftragten.

Schwerpunkt der Stellungnahme des Landesbeauftragten waren die erforderlichen Einwilligungserklärungen der betroffenen Schüler und ihrer Eltern. Erforderlich ist eine Einwilligungserklärung (§ 4 Abs. 2 DSG-LSA) für die Übermittlung der betreffenden Schülerdaten von einer informierten Lehrkraft (z.B. innerhalb der Schule - an Vertretungskräfte und Mitschüler -) und eine Erklärung zur Entbindung des Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht (für den Kontakt des behandelnden Arztes zur Schule).

Der Landesbeauftragte hat hierzu entsprechende MUSTER erstellt und empfohlen, diese ins Handbuch aufzunehmen.

Die Stellungnahme mit den Mustererklärungen wurde an die übrigen Datenschutzbeauftragten der Länder übersandt, da es sich um ein länderübergreifendes Projekt handelt.