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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

20. Strafvollzug

20.1    Prüfung von Justizvollzugsanstalten

Im Berichtszeitraum hat der Landesbeauftragte damit begonnen, die Justizvollzugsanstalten des Landes zu kontrollieren. Geprüft wurden in bisher zwei Anstalten als datenschutzrechtlicher Schwerpunkt die Führung der Gefangenenpersonalakten, die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Gefangenen nach außen, aber auch der datenschutzgerechte Umgang mit Besucherdaten. Da im modernen Strafvollzug auch die automatisierte Datenverarbeitung stark Einzug gehalten hat, ist ein weiterer Schwerpunkt die Datensicherheit in allen Formen der Verarbeitung.

Gravierende Mängel haben sich bei den Prüfungen bisher nicht ergeben. Die Kontrollen werden fortgesetzt.