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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

20.2 Privatisierung des Maßregelvollzuges

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Wirkung vom 01.01.2000 die Durchführung des Maßregelvollzuges privatisiert. Mit der SALUS gGmbH obliegt nun die Durchführung des Maßregelvollzuges einer 100%igen Landesgesellschaft.

Gemäß § 3 Maßregelvollzugsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die SALUS gGmbH zuständig für die Vollziehung strafrechtlicher Entscheidungen nach den §§ 63, 64 StGB sowie für einstweilige bzw. vorbereitende Maßnahmen aufgrund richterlicher Entscheidungen, mit denen Freiheitsentziehungen nach den §§ 7, 73 und 93a JGG sowie nach §§ 81, 126a, 163 und 453c StPO verbunden sind.

Die SALUS gGmbH ist dabei nach dem Beleihungs- und Betriebsübergangsvertrag verpflichtet, die Landeskonzeption für die Durchführung des Maßregelvollzuges sowie die einschlägigen und im einzelnen aufgeführten Erlasse und Dienstanweisungen der Landesregierung anzuwenden.

Im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht hat sich das zuständige Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales umfassende Zugangs- und Kontrollrechte zu Räumlichkeiten, Einrichtungen wie auch zu Akten und anderen schriftlichen Unterlagen vorbehalten.

Der Landesbeauftragte hat in seiner Stellungnahme darauf Wert gelegt, daß bei personenbezogenen ärztlichen Unterlagen diese nur nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht eingesehen werden können, weil das Maßregelvollzugsgesetz diesbezüglich keine Einschränkungen von Grundrechten enthält.

Bei einem Kontrollbesuch des Landeskrankenhauses Uchtspringe konnte sich der Landesbeauftragte davon überzeugen, daß die medizinischen, psychologischen und therapeutischen Bestandteile von Patientenakten getrennt von der allgemeinen Patientenakte geführt werden.