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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001

3. Ausländerangelegenheiten

3.1    Prüfung von Ausländerbehörden

Der Landesbeauftragte hat auch in diesem Berichtszeitraum die Prüfung von Ausländerbehörden fortgesetzt.

Dabei haben sich die bereits gemachten Erfahrungen bestätigt (vgl. III. Tätigkeitsbericht, S. 14 f; IV. Tätigkeitsbericht, S. 11).

Daneben mußte er zum wiederholten Mal feststellen, daß einzelne Ausländerbehörden von den Ausländern eingezogene Pässe in den Ausländerakten aufbewahren. Das hält er für nicht datenschutzgerecht.

Er empfiehlt, eingezogene Pässe in einem ständig verschlossenen Safe aufzubewahren und dies in der jeweiligen Ausländerakte zu notieren.

Die Kontrollen gehen weiter.